Fragen und Antworten
zum Strom und Strompreisvergleich
Die Antworten auf die am häufigsten auftretenden Fragen haben wir hier für Sie
zusammengestellt.
Sollte Ihre Frage hier nicht auftauchen, so können Sie gerne mit uns in
Verbindung treten.
Was sind Netznutzungsentgelte?
Die Netznutzungsentgelte für Stromkunden werden von den Netzbetreibern für die Nutzung der Stromnetze sowie für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung erhoben.
Die Höhe der Netznutzungsentgelte richtet sich dabei nach dem für das jeweilige Netzgebiet zuständigen Netzbetreiber. Für diesen besteht eine Veröffentlichungspflicht seiner Entgelte im Internet.
Dabei überwacht und reguliert die Bundesnetzagentur die Preise der Netzbetreiber.
Netzentgelte - Unterteilung
Die Entgelte unterliegen zwei Kategorien:
- Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung, die sogenannten Standardlastprofilkunden (SLP-Kunden)
- Netznutzungsentgelte für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung, auch Kunden mit registrierender Leistungsmessung genannt (RLM-Kunden)
I. Standardlastprofilkunden (SLP)
Als Standardlastprofilkunden werden in der Regel Kunden mit einem Stromverbrauch von bis zu 100.000 kWh im Jahr eingestuft. Für diese Kunden gelten pauschalierte Netznutzungsentgelte, die sich aus den folgenden Bestandteilen zusammensetzen:
- Arbeitspreis in CT/kWh
- Grundpreis in EUR/a bzw. EUR/Monat
- Fixpreis in EUR/a bzw. EUR/Monat, bestehend aus:
- - Entgelte für Messung
- - Entgelte für Abrechnung
- - Entgelte für Messstellenbetrieb
- Konzessionsabgabe
Die Höhe der Preisbestandteile variiert je nach Netzbetreiber.
II. leistungsgemessene Kunden (RLM)
Bei Kunden mit Leistungsmessung hängen die Netznutzungsentgelte von folgenden Faktoren ab:
- Liefer- und Messspannung
- Stromverbrauch in kWh und Jahreshöchstleistung in kW
- Benutzungsstunden (Jahresverbrauch in kWh dividiert durch die maximale Leistung in kW)
Preisbestandteile für Kunden mit
registrierender Leistungsmessung sind:
- Leistungspreis in EUR/kW(max) beim Jahresleistungspreissystem bzw. EUR/kW(Summe) beim Monatsleistungspreissystem
- Arbeitspreis in CT/kWh
- Fixpreis in EUR/a, bestehend aus:
- - Entgelte für Messung
- - Entgelte für Abrechnung
- - Entgelte für Messstellenbetrieb
- Konzessionsabgabe
Auch hier variiert die Höhe der Bestandteile abhängig vom zuständigen Netzbetreiber
Ihre Stromrechnung
Folgende Posten Ihrer Stromrechnung werden den Netznutzungsentgelten zugerechnet
- Netz-Arbeitspreis in CT/kWh
- Netz-Leistungspreis in EUR/kW
- Netz-Grundpreis in EUR/a oder EUR/Monat
- Entgelte für Messung in EUR/a oder EUR/Monat
- Entgelte für Abrechnung in EUR/a oder EUR/Monat
- Entgelte für Messstellenbetrieb in EUR/a oder EUR/Monat
- Konzessionsabgabe
Die Höhe dieser Bestandteile ist abhängig vom jeweiligen Netzbetreiber und kann auf den Internetseiten ebendieser nachvollzogen werden
Hinweise zum Strompreisvergleich
Die Darstellung der Netznutzungsentgelte auf Stromrechnungen bzw. Strompreisangeboten ist oft komplex und hängt von vielen Faktoren ab.
Achten Sie daher beim Strompreisvergleich genau darauf, ob Ihnen die korrekten Netznutzungsentgelte abgerechnet werden. Diese werden von den Versorgern 1:1 an den Kunden weitergegeben und sollten sich daher in den Stromangeboten verschiedener Energieversorger nicht unterscheiden.
Achten Sie vor allem darauf, dass Ihre Einstufung als SLP- bzw. RLM-Kunde korrekt ist, sowie dass Ihnen die korrekte Netzebene und Konzessionsabgabe berechnet werden.
Der Netz-Arbeitspreis sowie die Konzessionsabgabe werden teilweise bereits zusammen mit dem Energiepreis als Arbeitspreis ausgegeben. Andere Energieversorger weisen einen reinen Energiepreis zuzüglich Arbeitspreis und Konzessionsabgabe aus. Achten Sie daher stets darauf, dass in Ihrem Endpreis alle Preisbestandteile bereits eingerechnet sind.