Atypische Netznutzung Strom
Individuelles Netzentgelt
Liegt der maximale Strombezug eines Netzkunden außerhalb der Hochlastzeitfenster der Netzbetreiber, spricht man von atypischer Netznutzung.
Hochlastzeitfenster atypische Netznutzung
Hochlastzeitfenster werden vom jeweiligen Netzbetreiber aus den Lastgängen und den Verlustmengen aller Netzkunden ermittelt. Diese Hochlastzeitfenster sind der Zeitraum der maximalen Netzlast.
Stromkunden mit atypischer Netznutzung können ein individuelles Netzentgelt beantragen, dass ihrem besonderen Nutzungsverhalten Rechnung trägt.
Erheblichkeitsschwelle atypische Netznutzung
Der maximale Strombezug des Netzkunden muss vorhersehbar sein und seine Höchstlast innerhalb der Hochlastzeitfenster
muss einen ausreichenden Abstand zu seiner Höchstlast außerhalb der Hochlastzeitfenster aufweisen.
Für die betreffenden Netzebenen sind prozentuale Mindestabstände (Erheblichkeitsschwellen) einzuhalten.
Individuelles Netzentgelt Erheblichkeitsschwellen | |
---|---|
Netz- /Umspannebene | Erheblichkeitsschwelle |
HöS | 5% |
HöS/HS | 10% |
HS | 10% |
HS/MS | 10% |
MS | 20% |
MS/NS | 30% |
NS | 30% |
Diese individuellen Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV unterliegen der Genehmigung der BNetzA.
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Atypische Netznutzung
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