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Atypische Netznutzung Strom

Individuelles Netzentgelt

Liegt der maximale Strombezug eines Netzkunden außer­halb der Hochlastzeitfenster der Netzbetreiber, spricht man von atypischer Netznutzung.

Hochlastzeitfenster atypische Netznutzung

Hochlastzeitfenster werden vom jeweiligen Netzbetreiber aus den Lastgängen und den Verlustmengen aller Netzkunden ermittelt. Diese Hochlastzeitfenster sind der Zeitraum der maximalen Netzlast.

Stromkunden mit atypischer Netznutzung können ein individuelles Netzentgelt beantragen, dass ihrem beson­deren Nutzungsverhalten Rechnung trägt.

Sie benötigen Hilfe bei der Genehmigung Ihrer individuellen Netzentgelte? Wir kümmern uns darum!

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Erheblichkeitsschwelle atypische Netznutzung

Der maximale Strombezug des Netzkunden muss vorher­sehbar sein und seine Höchstlast innerhalb der Hochlastzeitfenster muss einen ausreichenden Abstand zu seiner Höchstlast außerhalb der Hochlastzeitfenster aufweisen.
Für die betreffenden Netzebenen sind prozentuale Min­dest­ab­stände (Erheblichkeitsschwellen) einzuhalten.

Individuelles Netzentgelt Erheblichkeitsschwellen
Netz- /UmspannebeneErheblichkeitsschwelle
HöS 5%
HöS/HS10%
HS10%
HS/MS10%
MS20%
MS/NS30%
NS 30%

Diese individuellen Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV unterliegen der Genehmigung der BNetzA.

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Atypische Netznutzung

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