Energieaudit
nach DIN EN 16247-1
Die Durchführung eines Energieaudits soll die energetischen Einsparpotentiale eines Unternehmens ermitteln und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz entwickeln. Um dies zu erreichen werden alle wesentlichen Energieflüsse innerhalb des Unternehmens untersucht.
Anschließend erfolgt eine Überprüfung, die feststellen soll, ob die vorhandenen Abläufe, Anforderungen und Richtlinien den geforderten Standards entsprechen.
Grundlage für ein qualitativ hochwertiges Energieaudit ist die Norm DIN EN 16247-1.
Energieaudit-Pflicht
Das im April 2015 in Kraft getretene Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet alle größeren und verbundenen Unternehmen bis zum 5. Dezember 2015 einen Energieaudit durchzuführen.
Wird bis zum Ablauf dieser Frist kein Energieaudit durchgeführt, kann dies eine Strafe von bis zu 50.000 € zur Folge haben. Nach dem ersten Energieaudit muss alle vier Jahre ein Folgeaudit durchgeführt werden.
Von dieser Pflicht ausgeschlossen sind Unternehmen, die nach europäischer Definition als kleinere oder mittlere Unternehmen (KMU) gelten.
Unserer Erfahrung nach sind sehr viele Unternehmen nicht zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet.
Vorteile
Ein Energieaudit bietet Ihrem Unternehmen mehrere Vorteile und kann sich auch lohnen, wenn Sie nicht zur Durchführung verpflichtet sind.
- Die Maßnahmen, die während des Energieaudits entwickelt werden, führen zu sinkenden Energiekosten, da durch die gesteigerte Energieeffizienz weniger Energie verbraucht wird.
- Durch den erfolgreichen Abschluss eines freiwilligen Energieaudits können kleine und mittlere Unternehmen Steuervergünstigungen erhalten.
Ablauf eines Energieaudits
- Einleitender Kontakt
- Auftaktbesprechung
- Datenerfassung
- Vor-Ort-Begehung
- Analyse
- Bericht
- Abschlussbesprechung
Gewerbestrom
Kosten sparen durch Energieaudit
Persönlicher Kontakt
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