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Fragen und Antworten

zum Strom und Strompreisvergleich

Die Antworten auf die am häufigsten auftreten­den Fragen haben wir hier für Sie zusam­men­ge­stellt.

Sollte Ihre Frage hier nicht auftauchen, so können Sie gerne mit uns in Verbindung treten.

Was ist die KWK-Umlage?

Die KWK-Umlage ist ein Teil der Steuern und Abgaben, die im Strompreis enthalten sind. Sie wurde 2002 mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) eingeführt.

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist eine Technik, bei der die Wärme, die bei der Stromerzeugung anfällt, nicht verloren geht sondern in Nutzwärme umgewandelt wird.

Dadurch kann ein Gesamtnutzungsgrad von bis zu 90 % erreicht werden. Bei einem herkömmlichen Großkraftwerk dagegen geht ca. 60 % der eingesetzten Energie durch Abwärme verloren, wodurch der Nutzungsgrad dieser Kraft­werke nie 40 % überschreitet.

Ziel der KWK Umlage

Mit der KWK-Umlage soll die Entwicklung von KWK - Anlagen gefördert werden, weil es sich um eine effiziente Technik handelt, die weniger umweltbelastend ist und eine Einsparung von Primärenergie ermöglicht.

Im Vergleich zur getrennten Erzeugung von Strom und Wärme liegt die Primärenergieeinsparung zwischen 10 % und 30 %, je nach Versorgungssituation.

Der Anteil des KWK - Stroms an der Gesamtnettostrom­erzeugung ist zwischen 2002 und 2010 von 13,9 % auf 15,4 % gewachsen. Ziel der Bundesregierung ist es, den KWK-Anteil bis zum Jahre 2020 auf 25 % zu erhöhen.

Kosten der KWK Umlage 2024

Seit dem 01. Januar 2024 gilt eine KWK-Umlage von 0,275 ct/kWh.