Fragen und Antworten
zum Strom und Strompreisvergleich
Die Antworten auf die am häufigsten auftretenden Fragen haben wir hier für Sie
zusammengestellt.
Sollte Ihre Frage hier nicht auftauchen, so können Sie gerne mit uns in
Verbindung treten.
Was ist die Abschaltumlage?
Die Abschaltprämie und die Winterreserve sind Teil eines Gesetzpaketes, das am 1. Januar 2013 in Kraft trat und eine Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) darstellt.
Beide Maßnahmen sollen der Versorgungssicherheit dienen und bei Netzüberlastungen eingesetzt werden, um Blackouts zu verhindern.
Die Abschaltprämie
Die Abschaltprämie ist eine Belohnung für stromintensive Unternehmen, die innerhalb kürzester Zeit im Stande sind, auf eine bestimmte Strommenge zu verzichten.
Für die Bereitschaft, auf Abruf den Stromverbrauch zu drosseln, werden jährlich 20.000 Euro je Megawatt gezahlt. Bei tatsächlicher Abschaltung wird zusätzlich gezahlt.
Die Kosten hierfür werden auf alle Stromkunden umgelegt.
Die Abschalt-Umlage
Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV wird seit dem 01.01.2014 erhoben und dient der Finanzierung der Abschaltprämie. Sie ist von allen Stromkunden zu zahlen.
Entsprechend § 20 Abs. 2 AbLaV tritt diese Verordnung ab 31.12.2023 außer Kraft, sodass die letzte Veröffentlichung und Erhebung der Umlage 2022 erfolgte und ab 2023 entfällt.
Die Winterreserve
Bei der Winterreserve handelt es sich um die Bereitstellung zusätzlicher Strommengen durch den erzwungenen Weiterbetrieb von Gas- und Kohlekraftwerken, die aus Rentabilitätsgründen kurz vor der Abschaltung stehen.
Die EnWG-Novelle sieht vor, dass betroffene Energiekonzerne für das Abschaltverbot Entschädigungen bekommen, die ebenfalls von den Stromkunden finanziert werden sollen.
Das Prinzip der Winterreserve wurde durch Verabschiedung der Reservekraftwerksverordnung (ResKV) im Juni 2013 wirksam, und gilt vorerst bis Ende 2017.