Fragen und Antworten
zum Strom und Strompreisvergleich
Die Antworten auf die am häufigsten auftretenden Fragen haben wir hier für Sie
zusammengestellt.
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Was ist das EEG - Grünstromprivileg?
Das Grünstromprivileg war zusammen mit dem Marktprämienmodell einer der beiden finanziellen Anreize, die die Direktvermarktung von Strom aus deutschen erneuerbaren Energiequellen fördern sollten.
Das Grünstromprivileg wurde mit Beginn des Jahres 2014 wieder abgeschafft.
Diese Förderung existierte im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und wurde mit dessen Novellierung im Juni 2011 neu definiert.
Das Grünstromprivileg ermöglichte Stromversorgern, unter bestimmten Bedingungen von einem Teil der EEG-Umlage befreit zu werden. Die EEG-Umlage wird normalerweise vom Stromversorger bei den Stromkunden erhoben, und an die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber weitergeleitet.
Vor der EEG-Novellierung konnten die Stromversorger von der Umlagezahlung komplett befreit werden.
Ab April 2012 wurde die Ermäßigung auf 2 ct/kWh begrenzt.
Im Jahre 2013 betrug also die EEG-Umlage durch das Grünstromprivileg 3,277 ct/kWh anstatt 5,277 ct/kWh.
Kriterien Grünstromprivileg
Damit ein Stromversorger diese Befreiung bei den Übertragungsnetzbetreibern beantragen konnte, musste sein Strommix folgende Kriterien gleichzeitig erfüllen:
- Mindestens 50 % des gelieferten Stroms mussten aus EEG-förderbaren Anlagen stammen (Direktvermarktung)
- Mindestens 20 % des gelieferten Stroms mussten aus
Wind- und Solarenergie stammen
Für die Berechnung wurde die gesamte Strommenge berücksichtigt, die innerhalb eines Kalenderjahres an die Endverbraucher geliefert wurde. Darüber hinaus mussten diese Strommix-Kriterien während mindestens acht Monaten im Jahr eingehalten werden.
Insgesamt profitieren nur wenige Stromversorger vom Grünstromprivileg, da die meisten deutschen Ökostromanbieter ihren Ökostrom überwiegend aus dem Ausland bezogen, vor allem aus Österreich, der Schweiz und Norwegen.