^

Fragen und Antworten

zum Strom und Strompreisvergleich

Die Antworten auf die am häufigsten auftreten­den Fragen haben wir hier für Sie zusam­men­ge­stellt.

Sollte Ihre Frage hier nicht auftauchen, so können Sie gerne mit uns in Verbindung treten.

Ermäßigung der EEG Umlage

Ab Januar 2016 erhöht sich die EEG-Umlage von 6,17 ct/kWh auf 6,354 ct/kWh. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, von der Umlage zum Teil befreit zu werden.

Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im April 2012 wurden die Möglichkeiten einer Befreiung der EEG-Umlage erweitert. Diese Möglichkeiten werden über die sogenannte Härtefallregelung definiert und hängen vom Stromverbrauch ab.

EEG - Erweiterung der Ermäßigungen

Bis dahin lag die minimale Strommenge, ab der eine Ermäßigung gewährt wurde, bei 10 GWh pro Jahr. Nun ist diese Grenze auf 1 GWh gesunken.

Zusätzlich wurde das minimal benötigte Verhältnis von Stromkosten zu Bruttowertschöpfung von 15% auf 14% gesenkt. Es können also nun auch kleinere Unternehmen eine Ermäßigung der EEG-Umlage beantragen.

Staffelung der EEG-Ermäßigung
Stromanteil EEG-Umlage (ct/kWh) Höhe der Ermäßigung Höhe der Umlage
bis GWh/a6,3540%100%
1 bis 10 GWh/a0,635490%10%
10 bis 100 GWh/a0,0635499%1%
über 100 GWh/a0,05pauschalpauschal

Es gibt eine Sonderregelung bei einem Verbrauch über 100 GWh/a und Stromkosten von mindestens 20% der Bruttowertschöpfung:

In diesem Fall beträgt die EEG-Umlage 0,05 ct/kWh für den gesamten Stromverbrauch.

Es ist ebenfalls beachtenswert, dass für eigenerzeugten Strom keine EEG-Umlage erhoben wird.

Wo beantrage ich die EEG-Ermäßigung?

Eine Ermäßigung der EEG-Umlage muss beim Bundes­amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Die vom BAFA erteilten Ermäßigungen sind immer ein Jahr gültig.

Für 2025 ist die Antragsfrist bereits abgelaufen. Für 2026 müssen die Anträge bis zum 30.06.2025 gestellt werden.

Das EEG zunehmend unter Druck

Die Privilegierung der stromintensiven Industrie wurde im Mai 2012 von der Bundesnetzagentur kritisiert.

Die aktuelle Ausnahmeregelung hat nämlich zu einer Situation geführt, in der stromintensive Unternehmen zwar 18 % des gesamten deutschen Stroms verbrauchen, aber nur 0,3 % der EEG-Umlage tragen.

Dies bedeutet, dass sie im Jahre 2012 von einer Entlas­tung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro profitiert haben, die dann auf mittelgroße Unternehmen und Privathaus­halte abgewälzt wurde.

Sie möchten einen aktuellen und kostenfreien Stromvergleich für Ihr Unternehmen? Wir machen das!