Fragen und Antworten
zum Strom und Strompreisvergleich
Die Antworten auf die am häufigsten auftretenden Fragen haben wir hier für Sie
zusammengestellt.
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Ermäßigung der EEG Umlage
Ab Januar 2016 erhöht sich die EEG-Umlage von 6,17 ct/kWh auf 6,354 ct/kWh. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, von der Umlage zum Teil befreit zu werden.
Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im April 2012 wurden die Möglichkeiten einer Befreiung der EEG-Umlage erweitert. Diese Möglichkeiten werden über die sogenannte Härtefallregelung definiert und hängen vom Stromverbrauch ab.
EEG - Erweiterung der Ermäßigungen
Bis dahin lag die minimale Strommenge, ab der eine Ermäßigung gewährt wurde, bei 10 GWh pro Jahr. Nun ist diese Grenze auf 1 GWh gesunken.
Zusätzlich wurde das minimal benötigte Verhältnis von Stromkosten zu Bruttowertschöpfung von 15% auf 14% gesenkt. Es können also nun auch kleinere Unternehmen eine Ermäßigung der EEG-Umlage beantragen.
Staffelung der EEG-Ermäßigung | |||
---|---|---|---|
Stromanteil | EEG-Umlage (ct/kWh) | Höhe der Ermäßigung | Höhe der Umlage |
bis GWh/a | 6,354 | 0% | 100% |
1 bis 10 GWh/a | 0,6354 | 90% | 10% |
10 bis 100 GWh/a | 0,06354 | 99% | 1% |
über 100 GWh/a | 0,05 | pauschal | pauschal |
Es gibt eine Sonderregelung bei einem Verbrauch über 100 GWh/a und Stromkosten von mindestens 20% der Bruttowertschöpfung:
In diesem Fall beträgt die EEG-Umlage 0,05 ct/kWh für den gesamten Stromverbrauch.
Es ist ebenfalls beachtenswert, dass für eigenerzeugten Strom keine EEG-Umlage erhoben wird.
Wo beantrage ich die EEG-Ermäßigung?
Eine Ermäßigung der EEG-Umlage muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Die vom BAFA erteilten Ermäßigungen sind immer ein Jahr gültig.
Für 2025 ist die Antragsfrist bereits abgelaufen. Für 2026 müssen die Anträge bis zum 30.06.2025 gestellt werden.
Das EEG zunehmend unter Druck
Die Privilegierung der stromintensiven Industrie wurde im Mai 2012 von der Bundesnetzagentur kritisiert.
Die aktuelle Ausnahmeregelung hat nämlich zu einer Situation geführt, in der stromintensive Unternehmen zwar 18 % des gesamten deutschen Stroms verbrauchen, aber nur 0,3 % der EEG-Umlage tragen.
Dies bedeutet, dass sie im Jahre 2012 von einer Entlastung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro profitiert haben, die dann auf mittelgroße Unternehmen und Privathaushalte abgewälzt wurde.
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