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Fragen und Antworten

zum Strom und Strompreisvergleich

Die Antworten auf die am häufigsten auftreten­den Fragen haben wir hier für Sie zusam­men­ge­stellt.

Sollte Ihre Frage hier nicht auftauchen, so können Sie gerne mit uns in Verbindung treten.

Was ist die § 19 StromNEV-Umlage?

Am 01.01.2012 wurde eine neue Abgabe, die sogenannte § 19 StromNEV-Umlage, eingeführt. Diese Umlage dient dem Ausgleich der Mindereinnahmen, die durch die Netzentgeltentlastung von stromintensiven Industriekunden entstehen.

Abhängig von ihrem Stromverbrauch und ihrer Netznutzung, können nämlich Großverbraucher eine Ermäßigung oder sogar eine komplette Befreiung von den Netzentgelten beantragen. Diese Entlastung ist politisch gewollt und soll die deutsche Industrie in ihrer Wettbewerbsfähigkeit unterstützen

Die § 19 StromNEV-Umlage wird pro verbrauchte Kilowatt­stunde Strom in ct./kWh berechnet und ist von jedem Stromkunden zu zahlen, unab­hängig davon, ob es sich um eine private oder um eine gewerbliche Abnahmestelle handelt.

Kundengruppen bei der § 19 StromNEV-Umlage

Die Stromkunden werden dabei in mehrere Gruppen unterteilt:

„Letztverbrauchergruppe A' “

In dieser Gruppe werden die ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle bepreist.
Bis zu dieser Strommenge zahlen die Verbraucher im Jahr 2024 eine Umlage von 0,643 Ct/kWh.

„Letztverbrauchergruppe B' “

Stromkunden, deren Jahresverbrauch an einer Abnahme­stelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale § 19 StromNEV-Umlage von 0,05 Ct/kWh.

„Letztverbrauchergruppe C' “ - ermäßigt

Stromkunden, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahn­infra­struktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im voran­gegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes über­stiegen haben, zahlen für über 1.000.000 kWh hinaus­gehende Strombezüge maximal 0,025 Ct/kWh.

Höhe der § 19 StromNEV-Umlage

Höhe der § 19 StromNEV - Umlage 2024
Gruppe A'0,643 Ct/kWh bis 1.000.000 kWh
Gruppe B'0,050 Ct/kWh ab 1.000.000 kWh
Gruppe C' (erm.)0,025 Ct/kWh ab 1.000.000 kWh

Diese Abgabe ist von jedem Stromkunden zu zahlen und wird 1:1 vom Energieversorger an den Kunden weiter­gegeben.

Achten Sie daher bei einem Strompreisvergleich darauf, dass die § 19 StromNEV - Umlage bereits im Preis enthal­ten ist oder ob Sie diese gegebenenfalls noch hinzu­rechnen müssen.

Was kostet mich 2024 die § 19 StromNEV-Umlage?

Geben Sie zur Berechnung Ihren Jahresverbrauch ein.

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  • Standard

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