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Fragen und Antworten

zum Strom und Strompreisvergleich

Die Antworten auf die am häufigsten auftreten­den Fragen haben wir hier für Sie zusam­men­ge­stellt.

Sollte Ihre Frage hier nicht auftauchen, so können Sie gerne mit uns in Verbindung treten.

Leistungsmessung - Was ist das?

Die Leistungsmessung kommt bei Gewerbekunden zum Einsatz, deren Jahresverbrauch an Strom 100.000 kWh übersteigt und deren Leistung mindestens 30 kW beträgt.

Die Messung des Stromverbrauchs mit Hilfe eines Leistungsmessers erfolgt im Viertelstundentakt. Die Kilowatt­zahl aller laufenden Geräte wird addiert und mit der Betriebszeit multipliziert.

Daraus entstehen pro Viertelstunde unterschiedliche Werte. Diese können in Form eines Lastgangs beim Stromanbieter abgerufen werden.

Mit diesem Lastgang kann genau ermittelt werden, zu welchen Zeiten wie viel Strom verbraucht wird. So hat der Stromanbieter eine höhere Planungssicherheit bei der Kalkulation eines Strompreises und ist in der Lage einen günstigen Strompreis für den Gewerbekunden anzubieten, da der Risikozuschlag gemindert wird.

Leistungsmessung - Strom für Gewerbe
Preise im Detail beim Gewerbestrom

Der Unterschied zu Abnahmestellen ohne Leistungs­messung liegt vor allem in der detaillierten Ermittlung des Stromverbrauchs.

Daraus ergibt sich der Vorteil, dass individuelle, auf die Benutzungsstruktur der jeweiligen Abnahmestelle ange­passte Preise mit den Stromanbietern ausgehandelt werden können.

Zudem müssen Kunden mit Leistungsmessung monatlich nur den Strom bezahlen, den sie im vergangenen Monat auch tatsächlich verbraucht haben. Gegenüber der Abschlagszahlung bei Abnahmestellen ohne Leistungsmessung ergibt sich also auch für den Gewerbekunden Planungssicherheit.

Hat mein Gewerbe Leistungsmessung?
Abschläge oder detaillierte Stromrechnung

Bekommen Sie von Ihrem Stromanbieter monatlich eine detaillierte Abrechnung über Ihren Stromverbrauch, so handelt es sich um eine Leistungsmessung. Zahlen Sie monatlich Abschläge für Ihren Stromverbrauch, dann ist kein Leistungszähler installiert.

Ist bei Ihrer Abnahmestelle ein Leistungszähler installiert, so finden Sie auf ihrer Stromrechnung zusätzlich zu den Angaben über Ihren Stromverbrauch in kWh auch eine Angabe zu Ihrer Jahreshöchstleistung.

Dieser Wert ist zwei- bis vierstellig und wird in kW angegeben. Der Jahreshöchstleistungswert stellt einen wichtigen Teil der Berechnungsgrundlage für Ihr Gewerbestrom-Angebot dar.

Tipps zum Stromvergleich Gewerbe
Nötige Angaben beim Gewerbestrom

Wenn Sie Strompreisangebote einholen, sollten Sie also zusätzlich zu Ihrem Jahresverbrauch in kWh (wenn möglich gestaffelt nach HT und NT) auch immer Ihren Jahres­höchstleistungswert angeben.

Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihnen ein voll­ständiges und individuelles Strompreisangebot unter­breitet wird.

Arten von Leistungszählern beim Gewerbestrom

Lastgangzähler oder
Viertel-Stunden-Leistungsmesser

Der Lastgangzähler, welcher auch als Viertel-Stunden-Leistungsmesser bezeichnet wird, ist der Standardzähler für Gewerbekunden mit registrierender Leistungsmessung, deren Verbrauch meist 100.000 kWh im Jahr übersteigt.

Er misst die in einer Viertelstunde insgesamt verbrauchten Kilowatt. Durch die Multiplikation dieses Wertes mit der Betriebszeit ergeben sich die viertelstündlich verbrauchten Kilowattstunden an Strom.

Diese Werte werden in einem Lastgang festgehalten und dienen zur Erstellung der Verbrauchsstruktur der ent­sprechenden Stromabnahmestelle.

96-Stunden Leistungsmesser

Auch der 96-h-Leistungsmesser misst neben den ver­brauchten Kilowattstunden noch den Leistungswert in kW.
In Messintervallen von 96 Stunden werden im 60-Minuten-
Takt die verbrauchten kWh gemessen.

Diese Werte werden dann als Leistungswerte aus­gegeben. Die Verwendung dieser Stromzählerart ist mittlerweile jedoch eher unüblich, da die viertelstündliche Messung sehr viel genauer ist.

Maximumzähler

Der Maximumzähler misst zusätzlich zum Stromverbrauch in kWh den höchsten in einem Jahr anfallenden Leistungswert eines Kunden in kW. Dabei ist sowohl die Verwendung eines Eintarif-Maximumzählers als auch die eines Zweitarif-Maximumzählers möglich.

Diese Zählerart kommt vorwiegend bei Kunden zum Einsatz, deren Stromverbrauch unter 100.000 kWh im Jahr liegt, bei denen aber dennoch eine entsprechende Leistung anfällt.

schnellstrom hilft Ihnen gerne auf dem Weg zum günstigen Gewerbestrom-Preis: