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Fragen und Antworten

zum Strom und Strompreisvergleich

Die Antworten auf die am häufigsten auftreten­den Fragen haben wir hier für Sie zusam­men­ge­stellt.

Sollte Ihre Frage hier nicht auftauchen, so können Sie gerne mit uns in Verbindung treten.

Was ist die Abschaltumlage?

Die Abschaltprämie und die Winterreserve sind Teil eines Gesetzpaketes, das am 1. Januar 2013 in Kraft trat und eine Novellierung des Energie­wirtschaftsgesetzes (EnWG) darstellt.

Beide Maßnahmen sollen der Versorgungssicherheit dienen und bei Netzüberlastungen eingesetzt werden, um Blackouts zu verhindern.

Die Abschaltprämie

Die Abschaltprämie ist eine Belohnung für stromintensive Unternehmen, die innerhalb kürzester Zeit im Stande sind, auf eine bestimmte Strommenge zu verzichten.

Für die Bereitschaft, auf Abruf den Stromverbrauch zu drosseln, werden jährlich 20.000 Euro je Megawatt gezahlt. Bei tatsächlicher Abschaltung wird zusätzlich gezahlt.

Die Kosten hierfür werden auf alle Stromkunden umgelegt.

Die Abschalt-Umlage

Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV wird seit dem 01.01.2014 erhoben und dient der Finan­zierung der Abschaltprämie. Sie ist von allen Strom­kun­den zu zahlen.

Entsprechend § 20 Abs. 2 AbLaV tritt diese Verordnung ab 31.12.2023 außer Kraft, sodass die letzte Veröffentlichung und Erhebung der Umlage 2022 erfolgte und ab 2023 entfällt.

Die Winterreserve

Bei der Winterreserve handelt es sich um die Bereitstel­lung zusätzlicher Strommengen durch den erzwungenen Weiterbetrieb von Gas- und Kohlekraftwer­ken, die aus Rentabilitätsgründen kurz vor der Abschaltung stehen.

Die EnWG-Novelle sieht vor, dass betroffene Energie­konzerne für das Abschaltverbot Entschädigungen bekom­men, die ebenfalls von den Stromkunden finanziert werden sollen.

Das Prinzip der Winterreserve wurde durch Verab­schie­dung der Reservekraftwerksverordnung (ResKV) im Juni 2013 wirksam, und gilt vorerst bis Ende 2017.