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Fragen und Antworten

zum Strom und Strompreisvergleich

Die Antworten auf die am häufigsten auftreten­den Fragen haben wir hier für Sie zusam­men­ge­stellt.

Sollte Ihre Frage hier nicht auftauchen, so können Sie gerne mit uns in Verbindung treten.

EEG | Erneuerbare Energien Gesetz

EEG - Definition

Das Erneuerbare Energien Gesetz (kurz EEG) wurde im Jahr 2000 eingeführt und ersetzt seither das Strom­einspeisungsgesetz.

Ziel ist die Förderung der Erzeugung erneuerbarer Energien wie Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas, Biomasse, Geothermie, Windenergie und solarer Strah­lungsenergie (wie beispielsweise Photovoltaik).

Diese Energieformen sollen durch die EEG-Umlage wettbewerbsfähig gemacht werden und somit im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Energie­versorgung gewährleisten.

Diese Ziele sollen erreicht werden, indem die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert wird.
Als erstes Etappenziel soll der Anteil erneuerbarer Energien an der gesamten Stromversorgung spätestens bis zum Jahr 2020 mindestens 35% betragen. Die Zielgröße erhöht sich dabei gestaffelt und soll schließlich im Jahr 2050 bereits 80% betragen.

EEG-Kosten für Stromkunden

Das EEG regelt, dass jeder Stromkunde den Ausbau der erneuerbaren Energien anteilig mitzufinanzieren hat. Dies wird über die sogenannte EEG-Umlage gewährleistet.

International diente das Prinzip des EEG bereits als Vorbild für viele andere Staaten, die dem deutschen Beispiel folgten und ähnliche Gesetze eingeführt haben.

Die EEG-Umlage wurde gesetzlich mit Wirkung zum 01.01.2023 abgeschafft. Die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien erfolgt zukünftig durch den Bundeshaushalt.

Historische Entwicklung der EEG-Umlage

EEG in ct/kWh
2003
0.41
2004
0.58
2005
0.68
2006
0.88
2007
1.02
2008
1.12
2009
1.13
2010
2.047
2011
3.53
2012
3.592
2013
5.277
2014
6.24
2015
6.17
2015
6.354
2017
6.88
2018
6.792
2019
6.405
2020
6.756
2021
6.5
2022*
3.723

 
* Im zweiten Halbjahr 2022 lag das EEG bei 0ct/kWh.

Hinweis zum Strompreisvergleich

Beachten Sie, dass jeder Stromkunde verpflichtet ist, die EEG-Umlage auf seinen Stromverbrauch zu zahlen, und zwar unabhängig vom Energieversorger.

Sollte die EEG-Umlage auf Ihrer Stromrechnung oder Ihrem Strompreisangebot nicht extra ausgewiesen sein, so ist sie möglicherweise bereits im Arbeitspreis enthalten.

Denkbar ist auch ein Hinweis, dass der vermeintliche Gesamtpreis zuzüglich EEG-Umlage zu verstehen ist. Achten Sie daher bei einem Strompreisvergleich stets darauf, dass im Endpreis alle Preisbestandteile enthalten sind.

Für einen Strompreisvergleich eignet sich am besten der Vergleich des reinen Energiepreises, da die anderen Preisbestandteile wie Netznutzungsentgelte, Steuern und Abgaben in der Regel 1:1 vom Energieversorger an den Stromkunden weitergegeben werden.

Für weitere Fragen stehen wir ihnen

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